Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Caravanserei Oberhavel GmbH Stand: 17.7.2025

  1. Geltungsbereich

    Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Caravanserei Oberhavel GmbH (nachfolgend „die Caravanserei“ genannt) als Betreiber des CARAVANSEREI Resort Oberhavel bzw. Vermieter und dem Gast bzw. Mieter.

  2. 1. Allgemeine Pflichten des Gasts

    2.1 Der Gast ist verpflichtet, sich rücksichtsvoll zu verhalten, das Resort nicht zu verschmutzen sowie die geltenden Ruhezeiten einzuhalten. Darüber hinaus sind die Bestimmungen der Platzordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    2.2 Der Gast haftet persönlich für sämtliche Verpflichtungen, die sich aus dem Abschluss des Vertrags sowie aus dem Aufenthalt im Resort ergeben. Diese Haftung erstreckt sich auch auf von ihm mitangemeldete weitere Personen.

    2.3 Pro Stellplatz ist eine Belegung mit maximal sechs Personen zulässig. Es darf ausschließlich ein Objekt (Wohnwagen oder Wohnmobil) je Stellplatz aufgestellt werden.

    2.4 Bei Mietobjekten ist die Anzahl der Personen auf die jeweils maximal zulässige Belegung beschränkt. Das Aufstellen von Zelten, Pavillons oder vergleichbaren Einrichtungen am Mietobjekt ist untersagt.

  3. Buchung

    3.1 Mit der Anmeldung bzw. Buchung gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Gast erkennt durch die Annahme der Buchung diese AGB einschließlich der Platzordnung an. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung durch Caravanserei mindestens in Textform zustande. Diese Bestätigung erfolgt spätestens innerhalb von fünf Tagen. Der Gast ist dazu verpflichtet, im Rahmen seiner Buchung nur korrekte Angaben zu den vom Vertragsschluss umfassten Personen zu machen. Der Gast ist ferner verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Fehler mitzuteilen.

    3.2 Mündliche Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und der Bestätigung durch die Caravanserei.

    3.3 Kann eine Buchung nicht entsprechend der Anmeldung von der Caravanserei bestätigt werden, werden dem Gast ggf. abweichende Vertragskonditionen mitgeteilt, zu denen ein Vertrag zustande kommen könnte. Stimmt der Gast den geänderten Konditionen zu, gilt dies als Angebot zum Abschluss des Vertrags zu den modifizierten Konditionen. Der Vertrag kommt entsprechend Ziffer 3.1 erst mit der neuerlichen Buchungsbestätigung durch die Caravanserei zustande.

    3.4 Die Caravanserei schließt keine Verträge mit allein reisenden Personen unter 18 Jahren. Es können je nach Saison Mindestbuchungszeiten sowie feste An- und Abreisetage gelten. Altersangaben beziehen sich stets auf den Zeitraum des Aufenthalts. Mitangemeldete Personen sind bei der Buchung unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums zu bezeichnen.

    3.5 Der Vertrag kommt ausschließlich zu den in der Buchungsbestätigung genannten Preisen und Daten zustande. Angaben in Katalogen oder Preislisten entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt des Drucks. Bis zur Übermittlung der Buchung können sich Preise und Leistungen ändern. Die Caravanserei behält sich entsprechende Anpassungen ausdrücklich vor. Über etwaige Änderungen wird der Gast entsprechend der Regelung in Ziffer 3.3 informiert.

  4. Zahlungsbedingungen

    4.1 Die vollständige Zahlung des Reisepreises wird 28 Tage vor Anreisedatum fällig und wird je nach möglicher und gewählter Zahlungsweise der hinterlegten Kreditkarte belastet, per Lastschrift von dem angegebenen Konto eingezogen oder ist bis zum in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt und Konto zu überweisen.

    4.2 Geht die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht ein, behält sich die Caravanserei das Recht vor, eine Zahlungserinnerung zu versenden und von dem Vertrag bei weiterhin ausbleibender Zahlung zurückzutreten, wodurch dem Gast in der Regel weitere Kosten entstehen. Die Entschädigungspauschale aus Ziffer 8 finden entsprechende Anwendung.

    4.3 Abweichende Zahlungsziele bedürfen der vorherigen Absprache und einer Bestätigung durch die Caravanserei mindestens in Textform.

  5. An- und Abreise

    5.1 Die in der Buchungsbestätigung genannten An- und Abreisetermine sind verbindlich.

    5.2 Stellplätze und Mietobjekte stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Gäste können bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Parkplatz gegenüber dem Restaurant warten.

    5.3 Sollte sich die Anreise erheblich verzögern, ist der Gast verpflichtet, die Caravanserei rechtzeitig zu benachrichtigen. Erfolgt keine Mitteilung, ist der Caravanserei vorbehalten, das Mietobjekt oder den Stellplatz nur bis spätestens 15:00 Uhr am Tag nach dem ursprünglich vereinbarten Anreisedatum für den Gast freizuhalten. Danach ist die Caravanserei berechtigt, das Mietobjekt oder den Stellplatz anderweitig zu vergeben.

  6. Abreise und Rückgabe der Keycards

    6.1 Mietobjekte sind am Abreisetag bis spätestens 10:30 Uhr zu räumen. Die Grundreinigung der Mietobjekte wird durch die Caravanserei oder ein beauftragtes Reinigungsunternehmen durchgeführt.

    6.2 Stellplätze sind am Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr zu verlassen, einschließlich der Ausfahrt durch die Schranke.

    6.3 Die Keycards sind bei der Abreise entweder am Check-in-Automaten oder an der Rezeption zurückzugeben. Bei Verlust einer Keycard wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € pro Karte berechnet.

  7. Umbuchung

    7.1 Änderungen eines Vertrages, wie die Anpassung der Personenzahl oder der Wechsel des Stellplatzes bzw. Mietobjekts innerhalb derselben oder einer höheren Kategorie, kön-nen auf Anfrage im Rahmen der Verfügbarkeiten und ohne Rechtsanspruch gegen Zah-lung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € pro Stellplatz oder Mietobjekt vorge-nommen werden; es gilt der jeweils neue Preis.

    7.2 Eine Umbuchung des Reisezeitraums erfolgt grundsätzlich durch Rücktritt des Gasts von dem bestehenden Vertrag und anschließende Neubuchung. Auf Anfrage des Gasts prüft die Caravanserei, ob dem Gast unter Anrechnung der infolge des Rücktritts anfal-lenden Entschädigungspauschalen eine Änderung des Reisezeitraums angeboten werden kann. Ist eine Änderung des Reisezeitraums möglich, wird eine Umbuchungspauschale in Höhe von 100,00 € berechnet.

    7.3 Die Übertragung des Vertrags auf einen Dritten ist nicht möglich.

  8. Rücktritt durch den Gast

    8.1 Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist mindestens in Textform zu erklären (Caravanserei Oberhavel GmbH, Bauernmarktchaussee 10, 16515 Oranienburg; info@caravanserei.de). Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Ein-gang der Rücktrittserklärung.

    8.2 Im Falle eines Rücktritts des Gasts hat die Caravanserei Anspruch auf eine Entschä-digungspauschale in folgender Höhe:

    • bis 29 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 0 % des bei der Buchung bestätigten Gesamt-preises,

    • 28 bis 15 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 80 % des bei der Buchung bestätigten Ge-samtpreises,

    • 14 bis 0 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 100 % des bei der Buchung bestätigten Ge-samtpreises.

    8.3 Bei späterer Anreise, vorzeitiger Abreise oder Nichtantritt bleibt der Anspruch der Caravanserei auf den vollen Buchungspreis (100 % des bestätigten Gesamtpreises) be-stehen. Gleiches gilt, wenn gebuchte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden.

  9. Zufahrt zu Mietobjekten / Parken/ E-Autos/ Kennzeichenerkennung

    9.1 Die Zufahrt zu den Mietobjekten mit dem PKW ist nicht gestattet. Für den Gepäck-transport stehen an der Rezeption gegen Kaution Handwagen zur Verfügung.

    9.2 Das Parken von PKW ist ausschließlich auf dem Parkplatz gegenüber dem Restaurant erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. An den Mietobjekten selbst sind keine Parkplätze vorhanden.

    9.3 Das Laden von Elektrofahrzeugen auf dem Gelände des Resorts ist untersagt. La-destationen stehen auf dem Parkplatz gegenüber dem Restaurant zur Verfügung.

    9.4 Die Schrankenöffnung zur Zufahrt auf das Gelände erfolgt automatisiert mittels Kennzeichenerkennung. Dabei wird ausschließlich das bei der Buchung angegebene Kfz-Kennzeichen bildlich erfasst, eine Erfassung von Personen erfolgt nicht. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

  10. Platzordnung, Pakete, Besucher, Gruppen, Haustiere und Weitervermietung

    10.1 Für alle Aufenthalte gilt die Platzordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die Platzordnung hängt an der Rezeption aus und ist online abrufbar. Gäste, die in grober Weise gegen die Platzordnung — insbesondere trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten — verstoßen, können vom Gelände des Resorts verwiesen werden. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Aufenthaltspreises bestehen, soweit der Gast nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

    10.2 Die Annahme von Paketen für Gäste durch die Caravanserei kann nur in dringenden Notfällen und nur nach vorheriger Absprache mit der Rezeption erfolgen (z. B. bei medi-zinischen Sendungen). In allen anderen Fällen sind Paketlieferungen an umliegende Packstationen oder Postfilialen zu richten.

    10.3 Der Aufenthalt auf dem Gelände ist nur angemeldeten Personen gestattet. Besucher sind vom Gast vorab an der Rezeption anzumelden und müssen eine Besuchergebühr entrichten. Für die Aufstellung zusätzlicher Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile ist eine gesonderte Buchung erforderlich.

    10.4 Gruppen ab 10 Personen, wie etwa Vereine, Schulklassen oder Firmen, sind entspre-chend anzumelden und erfordern die Angabe einer verantwortlichen Aufsichtsperson. Der Caravanserei ist vorbehalten, den Vertragsschluss betreffend eine Gruppe von der Hinter-legung einer Kaution abhängig zu machen.

    10.5 Buchungen mit Hunden sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Platzbereichen und ausgewählten Mietobjekten möglich. Auf dem gesamten Gelände des Resorts besteht Leinenpflicht. Auf Spielplätzen und am Badesee sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten oder Beschwerden können Hunde des Platzes verwiesen werden. Andere Hau-stiere als Hunde sind auf dem Gelände nicht erlaubt.

    10.6 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Mietobjekte bzw. Stellplätze sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zu-stimmung der Caravanserei in Textform.


  11. Freizeitangebote, Öffnungszeiten, Umgebungseinflüsse und Reklamationen

    11.1 Gastronomische Einrichtungen sowie kostenpflichtige Freizeitangebote sind nicht im Übernachtungspreis enthalten und stellen keinen Vertragsbestandteil dar, es sei denn, es handelt sich um ausdrücklich gebuchte und bestätigte Sonderaktionen. Der Ausfall oder die Nichtverfügbarkeit von Programmen, Einrichtungen oder Freizeitangeboten berechtigt weder zu einem Preisnachlass noch zu einer Loslösung vom Vertrag.

    11.2 In der Nebensaison gelten gegebenenfalls eingeschränkte Öffnungszeiten; einzelne Angebote, Platzbereiche oder Sanitärgebäude können vorübergehend geschlossen sein.

    11.3 Aufgrund der benachbarten Landwirtschaft mit Biogasanlage sowie des nahegelege-nen Schützenvereins kann es zeitweise zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen kommen. Die Caravanserei hat auf diese Umgebungseinflüsse keinen Einfluss, sie stellen keine Vertragsstörung dar.

    11.4 Beanstandungen bezüglich des Stellplatzes oder Mietobjektes sind vom Gast unver-züglich vor Ort an die Caravanserei zu melden. Eine nachträgliche Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, sofern keine Anzeige während des Aufenthalts erfolgt ist. Die Caravanserei ist zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist einzuräumen.

  12. Haftung

    12.1 Die Haftung der Caravanserei, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet die Caravanserei, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch bei leichter Fahrlässigkeit. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Sofern in den vor-stehenden Bedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung der Caravanse-rei, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Schäden enthalten ist, gilt dieser Ausschluss oder die Begrenzung nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verlet-zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    12.2 Jeder Gast ist verpflichtet, dass das Inventar und das Gelände des Resorts pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Für alle Schäden, die durch fal-sche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Gast selbst gegenüber geschädigten Dritten.


  13. WLAN-Nutzung

    13.1 Die Caravanserei stellt Gästen unentgeltlich und freiwillig einen WLAN-Zugang zur Verfügung. Dieser Service ist nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen. Die Übertragungsgeschwindigkeit kann Schwankungen und Störungen unterliegen; in der Regel ist jedoch das Surfen im Internet sowie das Senden und Empfangen von E-Mails an verschiedenen Standorten möglich.

    13.2 Ein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite oder eine flächendeckende Abdeckung des WLAN-Zugangs besteht nicht. Die Caravanserei behält sich vor, den WLAN-Zugang jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Weitere Bedingungen zur Nutzung sind online vor Anmeldung im WLAN abrufbar.


  14. Streitschlichtungsverfahren

    Die Caravanserei ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


  15. Schlussbestimmungen

    15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    15.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Oldenburg (Oldb) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Andernfalls gilt der gesetzliche allgemeine Gerichtsstand.

    15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nichtig sein oder werden oder soll-ten sie undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die nichtige, unwirksame oder undurchführ-bare Bestimmung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die wirksam bzw. durch-führbar ist und dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der nichtigen, unwirksa-men oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich bzw. rechtlich beabsichtigt haben.


Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Caravanserei Oberhavel GmbH Stand: 17.7.2025

  1. Geltungsbereich

    Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Caravanserei Oberhavel GmbH (nachfolgend „die Caravanserei“ genannt) als Betreiber des CARAVANSEREI Resort Oberhavel bzw. Vermieter und dem Gast bzw. Mieter.

  2. 1. Allgemeine Pflichten des Gasts

    2.1 Der Gast ist verpflichtet, sich rücksichtsvoll zu verhalten, das Resort nicht zu verschmutzen sowie die geltenden Ruhezeiten einzuhalten. Darüber hinaus sind die Bestimmungen der Platzordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    2.2 Der Gast haftet persönlich für sämtliche Verpflichtungen, die sich aus dem Abschluss des Vertrags sowie aus dem Aufenthalt im Resort ergeben. Diese Haftung erstreckt sich auch auf von ihm mitangemeldete weitere Personen.

    2.3 Pro Stellplatz ist eine Belegung mit maximal sechs Personen zulässig. Es darf ausschließlich ein Objekt (Wohnwagen oder Wohnmobil) je Stellplatz aufgestellt werden.

    2.4 Bei Mietobjekten ist die Anzahl der Personen auf die jeweils maximal zulässige Belegung beschränkt. Das Aufstellen von Zelten, Pavillons oder vergleichbaren Einrichtungen am Mietobjekt ist untersagt.

  3. Buchung

    3.1 Mit der Anmeldung bzw. Buchung gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Gast erkennt durch die Annahme der Buchung diese AGB einschließlich der Platzordnung an. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung durch Caravanserei mindestens in Textform zustande. Diese Bestätigung erfolgt spätestens innerhalb von fünf Tagen. Der Gast ist dazu verpflichtet, im Rahmen seiner Buchung nur korrekte Angaben zu den vom Vertragsschluss umfassten Personen zu machen. Der Gast ist ferner verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Fehler mitzuteilen.

    3.2 Mündliche Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und der Bestätigung durch die Caravanserei.

    3.3 Kann eine Buchung nicht entsprechend der Anmeldung von der Caravanserei bestätigt werden, werden dem Gast ggf. abweichende Vertragskonditionen mitgeteilt, zu denen ein Vertrag zustande kommen könnte. Stimmt der Gast den geänderten Konditionen zu, gilt dies als Angebot zum Abschluss des Vertrags zu den modifizierten Konditionen. Der Vertrag kommt entsprechend Ziffer 3.1 erst mit der neuerlichen Buchungsbestätigung durch die Caravanserei zustande.

    3.4 Die Caravanserei schließt keine Verträge mit allein reisenden Personen unter 18 Jahren. Es können je nach Saison Mindestbuchungszeiten sowie feste An- und Abreisetage gelten. Altersangaben beziehen sich stets auf den Zeitraum des Aufenthalts. Mitangemeldete Personen sind bei der Buchung unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums zu bezeichnen.

    3.5 Der Vertrag kommt ausschließlich zu den in der Buchungsbestätigung genannten Preisen und Daten zustande. Angaben in Katalogen oder Preislisten entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt des Drucks. Bis zur Übermittlung der Buchung können sich Preise und Leistungen ändern. Die Caravanserei behält sich entsprechende Anpassungen ausdrücklich vor. Über etwaige Änderungen wird der Gast entsprechend der Regelung in Ziffer 3.3 informiert.

  4. Zahlungsbedingungen

    4.1 Die vollständige Zahlung des Reisepreises wird 28 Tage vor Anreisedatum fällig und wird je nach möglicher und gewählter Zahlungsweise der hinterlegten Kreditkarte belastet, per Lastschrift von dem angegebenen Konto eingezogen oder ist bis zum in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt und Konto zu überweisen.

    4.2 Geht die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht ein, behält sich die Caravanserei das Recht vor, eine Zahlungserinnerung zu versenden und von dem Vertrag bei weiterhin ausbleibender Zahlung zurückzutreten, wodurch dem Gast in der Regel weitere Kosten entstehen. Die Entschädigungspauschale aus Ziffer 8 finden entsprechende Anwendung.

    4.3 Abweichende Zahlungsziele bedürfen der vorherigen Absprache und einer Bestätigung durch die Caravanserei mindestens in Textform.

  5. An- und Abreise

    5.1 Die in der Buchungsbestätigung genannten An- und Abreisetermine sind verbindlich.

    5.2 Stellplätze und Mietobjekte stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Gäste können bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Parkplatz gegenüber dem Restaurant warten.

    5.3 Sollte sich die Anreise erheblich verzögern, ist der Gast verpflichtet, die Caravanserei rechtzeitig zu benachrichtigen. Erfolgt keine Mitteilung, ist der Caravanserei vorbehalten, das Mietobjekt oder den Stellplatz nur bis spätestens 15:00 Uhr am Tag nach dem ursprünglich vereinbarten Anreisedatum für den Gast freizuhalten. Danach ist die Caravanserei berechtigt, das Mietobjekt oder den Stellplatz anderweitig zu vergeben.

  6. Abreise und Rückgabe der Keycards

    6.1 Mietobjekte sind am Abreisetag bis spätestens 10:30 Uhr zu räumen. Die Grundreinigung der Mietobjekte wird durch die Caravanserei oder ein beauftragtes Reinigungsunternehmen durchgeführt.

    6.2 Stellplätze sind am Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr zu verlassen, einschließlich der Ausfahrt durch die Schranke.

    6.3 Die Keycards sind bei der Abreise entweder am Check-in-Automaten oder an der Rezeption zurückzugeben. Bei Verlust einer Keycard wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € pro Karte berechnet.

  7. Umbuchung

    7.1 Änderungen eines Vertrages, wie die Anpassung der Personenzahl oder der Wechsel des Stellplatzes bzw. Mietobjekts innerhalb derselben oder einer höheren Kategorie, kön-nen auf Anfrage im Rahmen der Verfügbarkeiten und ohne Rechtsanspruch gegen Zah-lung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € pro Stellplatz oder Mietobjekt vorge-nommen werden; es gilt der jeweils neue Preis.

    7.2 Eine Umbuchung des Reisezeitraums erfolgt grundsätzlich durch Rücktritt des Gasts von dem bestehenden Vertrag und anschließende Neubuchung. Auf Anfrage des Gasts prüft die Caravanserei, ob dem Gast unter Anrechnung der infolge des Rücktritts anfal-lenden Entschädigungspauschalen eine Änderung des Reisezeitraums angeboten werden kann. Ist eine Änderung des Reisezeitraums möglich, wird eine Umbuchungspauschale in Höhe von 100,00 € berechnet.

    7.3 Die Übertragung des Vertrags auf einen Dritten ist nicht möglich.

  8. Rücktritt durch den Gast

    8.1 Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist mindestens in Textform zu erklären (Caravanserei Oberhavel GmbH, Bauernmarktchaussee 10, 16515 Oranienburg; info@caravanserei.de). Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Ein-gang der Rücktrittserklärung.

    8.2 Im Falle eines Rücktritts des Gasts hat die Caravanserei Anspruch auf eine Entschä-digungspauschale in folgender Höhe:

    • bis 29 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 0 % des bei der Buchung bestätigten Gesamt-preises,

    • 28 bis 15 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 80 % des bei der Buchung bestätigten Ge-samtpreises,

    • 14 bis 0 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 100 % des bei der Buchung bestätigten Ge-samtpreises.

    8.3 Bei späterer Anreise, vorzeitiger Abreise oder Nichtantritt bleibt der Anspruch der Caravanserei auf den vollen Buchungspreis (100 % des bestätigten Gesamtpreises) be-stehen. Gleiches gilt, wenn gebuchte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden.

  9. Zufahrt zu Mietobjekten / Parken/ E-Autos/ Kennzeichenerkennung

    9.1 Die Zufahrt zu den Mietobjekten mit dem PKW ist nicht gestattet. Für den Gepäck-transport stehen an der Rezeption gegen Kaution Handwagen zur Verfügung.

    9.2 Das Parken von PKW ist ausschließlich auf dem Parkplatz gegenüber dem Restaurant erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. An den Mietobjekten selbst sind keine Parkplätze vorhanden.

    9.3 Das Laden von Elektrofahrzeugen auf dem Gelände des Resorts ist untersagt. La-destationen stehen auf dem Parkplatz gegenüber dem Restaurant zur Verfügung.

    9.4 Die Schrankenöffnung zur Zufahrt auf das Gelände erfolgt automatisiert mittels Kennzeichenerkennung. Dabei wird ausschließlich das bei der Buchung angegebene Kfz-Kennzeichen bildlich erfasst, eine Erfassung von Personen erfolgt nicht. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

  10. Platzordnung, Pakete, Besucher, Gruppen, Haustiere und Weitervermietung

    10.1 Für alle Aufenthalte gilt die Platzordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die Platzordnung hängt an der Rezeption aus und ist online abrufbar. Gäste, die in grober Weise gegen die Platzordnung — insbesondere trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten — verstoßen, können vom Gelände des Resorts verwiesen werden. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Aufenthaltspreises bestehen, soweit der Gast nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

    10.2 Die Annahme von Paketen für Gäste durch die Caravanserei kann nur in dringenden Notfällen und nur nach vorheriger Absprache mit der Rezeption erfolgen (z. B. bei medi-zinischen Sendungen). In allen anderen Fällen sind Paketlieferungen an umliegende Packstationen oder Postfilialen zu richten.

    10.3 Der Aufenthalt auf dem Gelände ist nur angemeldeten Personen gestattet. Besucher sind vom Gast vorab an der Rezeption anzumelden und müssen eine Besuchergebühr entrichten. Für die Aufstellung zusätzlicher Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile ist eine gesonderte Buchung erforderlich.

    10.4 Gruppen ab 10 Personen, wie etwa Vereine, Schulklassen oder Firmen, sind entspre-chend anzumelden und erfordern die Angabe einer verantwortlichen Aufsichtsperson. Der Caravanserei ist vorbehalten, den Vertragsschluss betreffend eine Gruppe von der Hinter-legung einer Kaution abhängig zu machen.

    10.5 Buchungen mit Hunden sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Platzbereichen und ausgewählten Mietobjekten möglich. Auf dem gesamten Gelände des Resorts besteht Leinenpflicht. Auf Spielplätzen und am Badesee sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten oder Beschwerden können Hunde des Platzes verwiesen werden. Andere Hau-stiere als Hunde sind auf dem Gelände nicht erlaubt.

    10.6 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Mietobjekte bzw. Stellplätze sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zu-stimmung der Caravanserei in Textform.


  11. Freizeitangebote, Öffnungszeiten, Umgebungseinflüsse und Reklamationen

    11.1 Gastronomische Einrichtungen sowie kostenpflichtige Freizeitangebote sind nicht im Übernachtungspreis enthalten und stellen keinen Vertragsbestandteil dar, es sei denn, es handelt sich um ausdrücklich gebuchte und bestätigte Sonderaktionen. Der Ausfall oder die Nichtverfügbarkeit von Programmen, Einrichtungen oder Freizeitangeboten berechtigt weder zu einem Preisnachlass noch zu einer Loslösung vom Vertrag.

    11.2 In der Nebensaison gelten gegebenenfalls eingeschränkte Öffnungszeiten; einzelne Angebote, Platzbereiche oder Sanitärgebäude können vorübergehend geschlossen sein.

    11.3 Aufgrund der benachbarten Landwirtschaft mit Biogasanlage sowie des nahegelege-nen Schützenvereins kann es zeitweise zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen kommen. Die Caravanserei hat auf diese Umgebungseinflüsse keinen Einfluss, sie stellen keine Vertragsstörung dar.

    11.4 Beanstandungen bezüglich des Stellplatzes oder Mietobjektes sind vom Gast unver-züglich vor Ort an die Caravanserei zu melden. Eine nachträgliche Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, sofern keine Anzeige während des Aufenthalts erfolgt ist. Die Caravanserei ist zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist einzuräumen.

  12. Haftung

    12.1 Die Haftung der Caravanserei, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet die Caravanserei, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch bei leichter Fahrlässigkeit. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Sofern in den vor-stehenden Bedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung der Caravanse-rei, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Schäden enthalten ist, gilt dieser Ausschluss oder die Begrenzung nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verlet-zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    12.2 Jeder Gast ist verpflichtet, dass das Inventar und das Gelände des Resorts pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Für alle Schäden, die durch fal-sche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Gast selbst gegenüber geschädigten Dritten.


  13. WLAN-Nutzung

    13.1 Die Caravanserei stellt Gästen unentgeltlich und freiwillig einen WLAN-Zugang zur Verfügung. Dieser Service ist nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen. Die Übertragungsgeschwindigkeit kann Schwankungen und Störungen unterliegen; in der Regel ist jedoch das Surfen im Internet sowie das Senden und Empfangen von E-Mails an verschiedenen Standorten möglich.

    13.2 Ein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite oder eine flächendeckende Abdeckung des WLAN-Zugangs besteht nicht. Die Caravanserei behält sich vor, den WLAN-Zugang jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Weitere Bedingungen zur Nutzung sind online vor Anmeldung im WLAN abrufbar.


  14. Streitschlichtungsverfahren

    Die Caravanserei ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


  15. Schlussbestimmungen

    15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    15.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Oldenburg (Oldb) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Andernfalls gilt der gesetzliche allgemeine Gerichtsstand.

    15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nichtig sein oder werden oder soll-ten sie undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die nichtige, unwirksame oder undurchführ-bare Bestimmung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die wirksam bzw. durch-führbar ist und dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der nichtigen, unwirksa-men oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich bzw. rechtlich beabsichtigt haben.